Am 27. Mai 2016 fand an der Universität Bern zum ersten Mal eine Tagung zum Thema Open Access in den Rechtswissenschaften statt. Fachexpertinnen und Interessentinnen wollten gemeinsam der Frage auf den Grund gehen, weshalb der freie Zugang zu wissenschaftlichen Informationen im Internet, den Open Access liefert, nicht auch in den Rechtswissenschaften Einzug hält. Nach der initialen Tagung, die über 50 Teilnehmerinnen verzeichnete, folgte vom 18. bis zum 19. Oktober 2018 die zweite Tagung unter dem Titel “Open Access für die Rechtswissenschaft – Pflicht oder Privatsache?” an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Infolge der zweitägigen Veranstaltung mit mehreren Referaten und Diskussionen regten Ivo Vogel (Fachreferent Recht an der Staatsbibliothek zu Berlin) und Daniel Hürlimann (Assistenzprofessor für Informationsrecht an der Universität St. Gallen) für den zukünftigen Austausch zum Thema die Schaffung eines Netzwerkes an, wobei sie auf den Namen der Tagungs-Webseite verwiesen: www.jurOA.de.
Die JurOA ist somit ein Netzwerk von und für Fachangehörige und Interessentinnen. Diese setzen sich dafür ein, die Vorzüge von Open Access, die bereits in vielen anderen Fachdisziplinen erkannt und genutzt werden, auch im Bereich der Rechtswissenschaften aufzuzeigen und zu etablieren.
Einem zweijährigen Rhythmus folgend, sollte im Jahr 2020 eine dritte Tagung der JurOA an der Fachhochschule Potsdam stattfinden. Aufgrund der noch andauernden globalen COVID-19-Pandemie wurde diese jedoch auf das Jahr 2022 verschoben.